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IGeL
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Die Krankenkassen finanzieren Leistungen nur, wenn sie medizinisch notwendig sind, wenn also eine Krankheit oder eine Symptomatik von Krankheitswert vorliegt.
In diesem Fall werden Kinder und Jugendliche in meiner Praxis (üblicherweise auf Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt) auf Kosten der Krankenkasse behandelt.
IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen, die medizinisch oder psychologisch sinnvoll sind, aber über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung hinausgehen.
Da sie nicht der Diagnostik oder Behandlung von Krankheiten dienen, werden die Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Ärztlichen Gebührenordnung GOÄ.
Das IGeL-Angebot der Praxis Dr. Wienand umfasst derzeit:
- Diagnostik und Beratung bei Hochbegabung
- Schuleignungsuntersuchung
- Supervision (Einzeln und von Teams)
- Beratung von Einrichtungen und Ämtern
- Vorträge zu Fachthemen
- Atteste und Befundberichte
Diagnostik Intellektuelle Hochbegabung
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Eine verantwortungsbewusste Beurteilung der intellektuellen Begabung von Kindern und Jugendlichen erfordert über den reinen IQ-Wert hinaus die Kenntnis folgender Rahmenbedingungen:
Lerngeschichte, Schulkarriere; Ressourcen und Einschränkungen; emotionale, motivationale, soziale, schulische und familiäre Lernvoraussetzungen.
Ablauf:
- Telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung:
Sie bekommen Fragebögen zugeschickt, die Sie ausgefüllt zurücksenden.
- 1. Termin (45 Minuten, Elternteil und Kind):
Dient der Vorbesprechung, Klärung der genauen Fragestellung und der Erfassung von Besonderheiten. Bei Ihrem Kind erfolgt eine Verhaltensbeobachtung und erste Befunderhebung.
- 2. Termin (120 Minuten, nur vormittags, Kind):
Ihr Kind absolviert einen ausführlichen Begabungstest
und orientierende Testverfahren.
- 3. Termin (30 Minuten, Eltern und Kind):
Die erhobenen Befunde werden mit Ihnen und Ihrem Kind
besprochen, Sie werden beraten und erhalten eine Empfehlung.
- Auf Wunsch erhalten Sie einen kurzen Bericht oder ein ausführliches schriftliches Fachgutachten.
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach GOÄ, die Kosten sind nicht erstattungsfähig durch die Krankenkassen.
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